Mit dem Reichsgesetzblatt Nr. 102 vom 10.06.1940 wurde das Eichenlaub zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes eingeführt. Da bereits in den ersten Kriegsmonaten das neugestifftete Ritterkeuz des Eisernen Kreuzes hundertfach verliehen wurde, entschied sich Adolf Hitler dafür eine weitere Stufe des Ritterkreuzes unterhalb des Großkreuzes einzuführen.
Nur 29 Anghörige der U-Boot-Waffe erhielten das Eichenlaub zum Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes. 21 der Ritterkreuzträger mit Eichenlaub überlebten dabei den zweiten Weltkrieg. Das Propagandaministerium benötigte diese Helden und zog sie daher in den späteren Kriegsjahren meist frühzeitig mit erhalt des Eichenlaub von gefährlicheren Posten ab.
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