Das Ritterkreuz wurde mit der Verordnung über die Erneuerung des Eisernen Kreuzes vom 01. September 1939, dem Beginn des 2. Weltkrieges, gestiftet.
Vor der Verleihung des Ritterkreuzes musste das Eiserne Kreuz II. und I. Klasse bereits verliehen worden sein. Das Ritterkreuz wurde am Halse an einem den Reichsfarben entsprechenden schwarz-weiß-rotem Band getragen. Es war etwas größer als das Eiserne Kreuz.
Voraussetzung für die Verleihung des Ritterkreuzes waren besondere kampfentscheidende Tapferkeitstaten, wobei eigener, selbständiger Entschluss, hervorragende persönliche Tapferkeit und ausschlaggebende Erfolge für die Kampfführung im Großen gesehen, von Bedeutung waren.
Bei der U-Boot-Waffe galt in der Regel für Kommandanten die Versenkung von 100.000 BRT alliierten Schiffsraum als inoffizielle Hürde zur Verleihung des Ritterkreuz.
Das Ritterkreuz wurde insgesamt 7.318 verliehen, davon entfielen 144 an Angehörige der U-Boot-Waffe. Fast die Hälfte aller Ordensträger ist im 2. Weltkrieg gefallen, verstorben oder vermisst.
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